Nuri schliesst. Nach der Insolvenz im Sommer ist schon bald offiziell Schluss. Das gilt es für Nutzer nun zu beachten.
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Immer wieder veranlasst das Finanzamt Insolvenzverfahren. Dabei müssen Firmen in Geldnot das eigentlich selbst tun. Ihre Steuerschulden trägt am Ende die Allgemeinheit.
Bavaria Finanz verfügt über jahrelange Erfahrungen und gehört zu den Experten im Bereich der Kreditvermittlung und Finanzsanierung. Wie eine Kreditvermittlung
Die angeschlagene Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof geht ins Insolvenzverfahren, darf sich jedoch weiter selbst verwalten.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: gut, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fachbereich Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Unternehmen und Sanierungsmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind eines der wichtigsten Faktoren für die erfolgreiche Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Diese Kosten setzen sich nach 54 InsO aus den Gerichtskosten des Verfahrens sowie den Vergütungen und Auslagen für die Verfahrensbeteiligten zusammen. Um ihren gesetzlichen Aufgaben schon zu Beginn des Insolvenzverfahrens pflichtgemäss zu erfüllen, müssen die im konkreten Verfahren entstehenden Vergütungsansprüche der Beteiligten zutreffend ermittelt werden. Deshalb hat ein vom Gericht bestellter vorläufiger Insolvenzverwalter nach 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO zu prüfen, ob das Schuldnervermögen in einem zu eröffnenden Verfahren die dort entstehenden Kosten decken wird. Auch der Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren muss laufend überprüfen, welche Gerichtskosten und Vergütungsansprüche voraussichtlich entstehen werden und ob diese von der voraussichtlich verfügbaren freien Masse noch gedeckt sind. Wenn vor der Eröffnung festgestellt wird, dass das Schuldnervermögen nicht kostendeckend ist, wird der Insolvenzantrag mangels Masse nach 26 InsO abgewiesen. Jedoch kann dies nach 26 Abs. 1 S. 2 InsO verhindert werden, wenn ein ausreichender Vorschuss zur Verfügung gestellt wird oder die Kosten dem natürlichen mittellosen Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen nach den 4a ¿ 4d InsO gestundet werden.
Artikel 6 EuInsVO (neue Fassung) widmet sich einem Dauerbrenner im europäischen internationalen Zivilverfahrensrecht: der Zuständigkeit für insolvenzbezogene Annexverfahren. Insolvenzbezogene Annexverfahren sind im Ausgangspunkt klassische kontradiktorische Einzelverfahren, welche sich indessen von „ganz gewöhnlichen“ Zivilprozessen durch ihre besondere Nähe zum Insolvenzverfahren abheben. Klassisches Beispiel sind Insolvenzanfechtungsklagen. Schon früh hat der Europäische Gerichtshof die Weichen dafür gestellt, insolvenzbezogene Annexverfahren – trotz ihres grundsätzlichen Charakters als Zivilprozess – nicht den allgemeinen europäischen internationalen Zuständigkeits-, Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln für Zivil- und Handelssachen (heute zu finden in der Brüssel-Ia-VO) zu unterstellen, sondern – wegen ihres besonderen Insolvenzbezugs – den speziellen Regelungen für Insolvenzverfahren. Noch unter der alten Fassung der EuInsVO entwickelte der Europäische Gerichtshof sodann für insolvenzbezogene Annexverfahren einen ungeschriebenen Attraktivgerichtsstand im Mitgliedstaat des Insolvenzverfahrens. Bei Neufassung der EuInsVO hat der Verordnungsgeber diese Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aufgegriffen – und ist noch darüber hinausgegangen. Die EuInsVO wartet nun nicht nur mit einem, sondern gleich drei Attraktivgerichtsständen auf: dem vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Attraktivgerichtsstand im Mitgliedstaat des Insolvenzverfahrens für „reine“ insolvenzbezogene Annexverfahren (Artikel 6 Absatz 1 EuInsVO) sowie dem Attraktivgerichtsstand im Mitgliedstaat des Beklagtenwohnsitzes und dem Attraktivgerichtsstand im Mitgliedstaat des Streitgenossen für zusammenhängende insolvenzbezogene Annex- und Zivilklagen (Artikel 6 Absätze 2 und 3 EuInsVO). Anliegen dieses Werks ist es, die Reichweite der in Artikel 6 EuInsVO niedergelegten Attraktivgerichtsstände zu konturieren. Unter besonderer Berücksichtigung des rechtsgeschichtlichen Umfelds und der.
Bis Ende Februar möchte Haba das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung abschließen. Künftig will sich das Unternehmen mehr auf hochwertige Holzspielwaren konzentrieren.
Die Schnittstellen zwischen Insolvenz- und Familienrecht sind für den Praktiker von besonderer Bedeutung: Er muss wissen, was bei einer wirtschaftlichen Schieflage eines der Beteiligten - häufig bei Trennung oder Scheidung - zu tun ist. So droht z.B. trotz erfolgreichem Unterhaltsprozess eine Regressfalle durch Fehler im Insolvenzverfahren! Wichtige Punkte…
Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verzahnung von materiellem und formellem Insolvenzrecht, die Komplexität der Materie und das hohe Tempo in der Rechtsprechung haben das Insolvenzrecht seit seinem Bestehen zu einem dynamisch wachsenden Rechtsgebiet gemacht. Den wohl bedeutendsten Anteil darin macht das Insolvenzanfechtungsrecht aus. Kein anderes dem Insolvenzverwalter zur Verfügung stehendes Instrumentarium, steht derart im Focus der andauernden Rechtsprechung sowie der Öffentlichkeit. Obgleich der Insolvenzanfechtung in der Insolvenzordnung nur ein verhältnismässig geringer Anteil zuteilwird, ist die überwiegende Rechtsprechung im Insolvenzrecht von ihr geprägt. Die Insolvenzanfechtung tangiert jeden am Verfahren beteiligten unmittelbar. Sie ist ein wirksames Mittel die Insolvenzmasse zu mehren und hat somit auch Auswirkung auf die Vergütung des Insolvenzverwalters. Der Anfechtungsgläubiger, der nicht zwingend notwendig auch Insolvenzgläubiger sein muss, nimmt in der breiten Öffentlichkeit die Rolle des Opfers des Insolvenzverwalters und einer willkürlich auslegbaren Insolvenzordnung ein. . Aus der Sicht des Insolvenzverwalters handelt es sich um Gläubiger, die den eigenen Interessen verpflichtet, den Schuldner zu einer sie begünstigenden und den übrigen Gläubigern benachteiligen Rechtshandlung bewegen sollen, ehe dieser die Zahlungen gänzlich einstellt. Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte, wie der Autor im Rahmen dieser Arbeit aufzuzeigen versucht. Zunächst wird der Autor die Grundlagen und den Aufbau einer Insolvenzanfechtung sowie deren Tatbestandsmerkmale, die einer erfolgreichen Geltendmachung des Anfechtungsanspruches nach 133 InsO zugrunde liegen, erläutern. Sodann wird er auf die Entwicklung des Insolvenzanfechtungsrechts, insbesondere auf die jüngste Insolvenzrechtsreform, die am 05.04.2017 in Kraft getreten ist, näher eingehen. Weiterhin wird er sich mit dem Sinn und Zweck der Insolvenzordnung, welche die gemeinschaftliche Befriedigung der schuldnerischen Gläubiger ist, auseinandersetzen und herausarbeiten, ob dieser mit dem Anfechtungsrecht vereinbar ist. Anhand eines Fallbeispiels werden sowohl die bestehenden Möglichkeiten der Gläubiger und Schuldner aufgezeigt, Vermögenswerte insolvenzfest zu sichern, als auch die Handhabe des Insolvenzverwalters nicht insolvenzrechtskonforme Handlungen zu verhindern und zugunsten der Gläubigergesamtheit zu verwerten und zu verteilen.
Im Handbuch wird das Insolvenzverfahren in all seinen Phasen und Facetten erläutert und ist konkret auf die Anforderungen der Praxis ausgerichtet; es bietet kompetente Lösungen zu den vielfältigen, oft schwierigen Rechtsfragen.Gliederung: Teil 1: Das Insolvenzverfahren (vermittelt die Grundlagen und führt die Nutzer schnell an praxisrelevante Fragen heran)…
Grundpfandrechte sind ein komplexes Thema innerhalb eines Insolvenzverfahrens. Für eine optimale Bearbeitung ist entsprechendes Fachwissen vonnöten. Hier hilft das bewährte RWS-Skript weiter - keine Frage bleibt unbeantwortet. Seit der Vorauflage hat die ergangene Rechtsprechung wichtige Einzelfragen geklärt, die in der nunmehr 15. Auflage dargestellt und in ihren praktischen Konsequenzen ausgelotet werden. Somit ist dieses Standardwerk wieder auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung und bietet dem Leser einen systematischen Überblick über die Behandlung von Grundpfandrechten im Insolvenzverfahren.
Neues Gewand - bewährter Inhalt Wir haben unseren umfangreichen Prüfungstrainer 'Fit in Buchführung' (ISBN 987-3-88234-870-5) in vier Modulhefte (Best.-Nr. 871 - 874) aufgeteilt. Jetzt kann sich jede(r) die passenden Lerninhalte selbst zusammenstellen. Die in Trainingsheft 4 behandelten Inhalte gehen weit über das benötigte Prüfungswissen für die kaufmännische Erstausbildung hinaus. Es wendet sich vor allem an angehende Fachwirte. Inhalt: - Zweifelhafte Forderungen und Forderungsausfälle - Insolvenzverfahren - Periodengerechte Erfolgsermittlung - Abschlussbuchungen - Gewinnverteilung (Gewinnverwendung).
Der IDW Sonderdruck zum Thema Sanierung und Insolvenz beinhaltet die folgenden IDW Verlautbarungen: - IDW S2: Anforderungen an Insolvenzpläne - IDW S6: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten - F & A zu IDW S 6: Zur Erstellung und Beurteilung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 (F & A zu IDW S 6) - IDW S9: Bescheinigung nach § 270b InsO - IDW S11: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen - IDW PS 270 n. F. : Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung - IDW RS HFA 17: Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss - Positionspapier zum Zusammenwirken von handelsrechtlicher Fortführungsannahme und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose - IDW RH HFA 1. 010: Bestandsaufnahme im Insolvenzverfahren - IDW RH HFA 1. 011: Insolvenzspezifische Rechnungslegung im Insolvenzverfahren - IDW RH HFA 1. 012: Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren.
Die Rolle des Konkursrichters in Insolvenzverfahren von Achraf Elmoudaffar
Wer keine ausreichende Vorsorge betreibt, bei dem wird die Armutsfalle erbittert zuschlagen„Unsere lieben Politiker und Medienmacher“ wünschen sich nur allzu oft, dass wir uns mit kritischen Kommentaren zurückhalten und ihre Lügen anstandslos weiterverbreiten.Selbsternannte Blockwarte versuchen die freien und kritisch hinterfragenden Menschen nicht erst seit dem übertriebenen „Lockdown“ immer weiter in die Enge zu treiben, mit
Das Praxishandbuch behandelt detailliert den Gang des Privatinsolvenzverfahrens bis hin zu einer möglichen Restschuldbefreiung nach den Neuregelungen durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Mitbehandelt sind Massegenerierung, Pfändungsschutz, Versagungs-, Eigenverwaltungs- sowie ausführlich das Insolvenzplanverfahren. Das Werk liefert aus einer Hand eine vollständige Verfahrensdarstellung für Schuldnerberatung, Gläubigervertretung und gerichtliche Rechtsanwendung. Das Werk rezipiert erschöpfend die gesamte Rechtsprechung zum Privatinsolvenzrecht und bietet: Praxishinweise und Tipps direkt vom Richtertisch Fallbeispiele/Übersichten zu allen wichtigen Verfahrenssituationen Instruktive Schaubilder und Tabellen sowie Checklisten zum Verfahrensgang Vielfältige Hinweise zu Fallstricken und Rechtsmittelmöglichkeiten Umfangreiche Erläuterungen zur Massegenerierung und zum Umfang der Insolvenzmasse Ausführliche Sonderteile zur Eigenverwaltung und zum Insolvenzplanverfahren SaninsFoG bereits eingearbeitet Die Neuauflage berücksichtigt mit ausführlichen Beispielen die Praxiserfahrungen mit den wiederholten Reformen der Privatinsolvenz und bindet ganz aktuell die Neuregelungen für 2021 zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre systematisch in die Darstellung ein. Der Autor Frank Frind ist seit über 20 Jahren Richter am Insolvenzgericht. Er hat über 300 Aufsätze zum Insolvenzverfahren verfasst, wird in Gesetzgebungsverfahren als Sachverständiger gehört und ist Mitglied des Vorstandes des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte (BAKinso e.V.).
Das Skript Insolvenzrecht bietet für Studierende des Schwerpunktbereiches und Praxiseinsteiger einen guten Überblick über den gesamten examensrelevanten Stoff. Beginnend mit dem Insolvenzeröffnungsverfahren wird zunächst der Ablauf eines Insolvenzverfahrens dargestellt. Der Leser erfährt hier unter anderem den Unterschied zwischen dem Insolvenzgrund der…
Zwei Bieter interessieren sich für das Europageschäft des Modekonzerns Esprit. Eine Entscheidung steht kurz bevor. Möglich ist, dass der Betrieb nur in reduziertem Umfang fortgeführt wird.
Der Inhalt: Dieses Skript stellt mit zahlreichen Schaubildern das Insolvenzrecht einprägsam dar. Nach einer Einführung in die Grundlagen werden die einzelnen Phasen des Insolvenzverfahrens in ihrem zeitlichen Ablauf ausführlich erläutert: Eröffnungsgründe, Eröffnungsverfahren, das eröffnete Insolvenzverfahren, Insolvenzplan und Eigenverwaltung, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz sowie das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren. Ein kurzer Blick in das internationale Insolvenzrecht schliesst die Darstellung ab. Die abstrakte Wissensvermittlung wird durch einen Beispielsfall ergänzt, der durch das gesamte Skript in wiederkehrenden kleinen Passagen die verschiedenen Stadien der Insolvenz anschaulich macht. Die Konzeption: Die Skripten „JURIQ-Erfolgstraining“ sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes „Trainingspaket“ zur Prüfungsvorbereitung: - Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; - begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; - im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; - Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als „Lernanker“ und erleichtern den Lernprozess; - Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; - ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.
Ab Herbst 2020 erwarten Wirtschaftsexperten für Deutschland – bedingt durch die Coronakrise – eine Insolvenzwelle. Wenn die Insolvenzantragspflicht ab Ende September nicht mehr ausgesetzt sei, werde sich die Zahl der Anträge deutscher Unternehmen erheblich erhöhen. Für tausende Beschäftigte heißt es dann schnell handeln, um ihre finanziellen Ansprüche zu sichern. Auf den Fluren wurde schon lange […]
Im Insolvenzverfahren für die Klinikgruppe Regiomed könnte im dritten Quartal feststehen, in welche Richtung es für die Thüringer Krankenhausstandorte geht.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in erheblichem Masse in die Rechtsposition des Schuldners eingegriffen. Die Verwaltungs- und Verfügungsberechtigung über das Vermögen des Schuldners geht auf den Insolvenzverwalter über, wodurch die wirtschaftlichen Interessen des Schuldners denen seiner Gläubiger untergeordnet werden. Diese Arbeit befasst sich mit der Fragestellung, wie sich die absehbare und die bereits eingetretene vollständige Gläubigerbefriedigung auf laufende Verwertungshandlungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens auswirken. Gedanklicher Ansatzpunkt der Überlegung ist das Erreichen einer vollständigen Gläubigerbefriedigung, d. h. die 100 % Quote. Wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners als Grundlage für den Eingriff in dessen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis durch die vollständige Befriedigung der Gläubiger ausgeglichen sind oder werden, kann sich schlagartig die gesamte Interessenlage ändern. Im Anschluss an die dogmatische Untersuchung des Problems werden einzelne Fallkonstellationen hinterfragt und auf die Fragestellung hin untersucht, ob die Übermacht der Interessen der Gläubiger dabei Bestand haben kann.
„Gerade in diesen unsicheren Zeiten aktualisieren wir nicht nur unser Sortiment, sondern müssen auch an der Aufstellung der Gesellschaften in der Hülsta Gruppe arbeiten. Die Flexibilisierung der Organisation und die schlanke, effiziente Ausrichtung sind...
Dieses Buch beschäftigt sich mit Insolvenzfällen, bei denen die Insolvenzmasse zu einem Zeitpunkt der Verfahrensabwicklung allenfalls die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt. Diese Lage tritt vielfach auf und gehört zu den Standardproblemen, mit denen sich Insolvenzverwalter und Berater auseinandersetzen müssen. Rechtsdogmatische Stimmigkeit und Praxisorientierung verbinden sich bei den vorgeschlagenen Lösungen. Bei Eintritt der Massearmut – der Massebedürftigkeit gem. 207 InsO oder der Masseunzulänglichkeit nach den 208 ff. InsO - hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das Verfahren von einer Notabwicklung hin zu einer besonderen Form der Insolvenzverwaltung mit dem Ziel entwickelt, dem Insolvenzverwalter eine optimale Verwertung der Masse zu ermöglichen und dabei seine Haftungsrisiken zu verringern. Dabei stehen die Risiken im Vordergrund, die bei einer Fortführung des insolvenzschuldnerischen Betriebes auftreten. Besonderes Augenmerk wird auf die Möglichkeiten einer Verfahrensgestaltung durch Insolvenzpläne nach 210a InsO gelegt. Die Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) gem. 207 InsO wird in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Abwicklung des Verfahrens eingehend dargestellt und dabei insbesondere die Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters beleuchtet. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt bei der Behandlung der Masseunzulänglichkeit gem. 208 ff. InsO. Aus den dabei behandelten Fragen sind hervorzuheben: Voraussetzungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit; Ermessen des Insolvenzverwalters bei der Wahl des Zeitpunktes der Anzeige Prozessuale Wirkungen der Anzeige auf die Rechtsdurchsetzung der Massegläubiger Probleme einer zweiten Masseunzulänglichkeit und deren Auswirkung auf die Rechtsstellung der Neumassegläubiger Verjährung von Masseforderung nach Wiederherstellung der Massesuffizienz Insolvenzpläne bei Masseunzulänglichkeit Fragen der Haftung des Insolvenzverwalters: Verhältnis der Haftungstatbestände der 60 und 61 InsO
Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren bietet Vorteile, wirft jedoch hinsichtlich der haftungsrechtlichen Regelungen unzählige Fragen auf. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzordnung kein Regelungskonstrukt aufweist und auf andere gesetzliche Regelungen zurückgegriffen werden muss. Götze untersucht daher die insolvenzrechtliche Haftung des Sachwalters und des Eigenverwalters. Und sie überprüft die Möglichkeiten, die Geschäftsleiter hinsichtlich der Vertrags- und der Deliktshaftung sowie der gesellschaftsrechtlichen Haftung in das Haftungskonzept einzubeziehen, um Schutzlücken für die Beteiligten zu vermeiden. Die Praxis und die Besonderheiten der Eigenverwaltung. Wie Sachwalter, Eigenverwalter und deren Geschäftsleiter haften. Warum das Haftungskonzept vorerst ausreichend ist.
Eigenkapitalersetzende Finanzierungsformen ¿ ein Thema das vielfach behandelt unterbewertet und oft belächelt wird. Gewissenhaftigkeit, Verantwortung, Risiko aber auch das Zauberwort Gewinnpotential und Wettbewerbsfähigkeit sind nur einige Schlagworte, die bei der Behandlung dieser Thematik eine gewichtige Rolle spielen. Das Insiderwissen eines Gesellschafters im Gegensatz zum Informationsdefizit eines Gläubigers bietet die Grundlage für die Entwicklungsgeschichte des Eigenkapitalersatzgesetzes, wobei der Gläubigerschutz ohne Zweifel die bedeutendste Rolle bei der Analyse dieses Themas bleiben muss. Das Wissen der Gesellschafter, dass ein in der Krise der Gesellschaft gewährtes Darlehen in Eigenkapital umqualifiziert werden kann macht die Brisanz dieser Thematik aus. Die Frage warum und vor allem wann ein Darlehen in Eigenkapital umqualifiziert werden soll, blieb bei der Entwicklung des Eigenkapitalersatzrechtes bis zur Gesetzesfindung des EKEG ungeklärt. Dieses und andere Themen werden seitens des Autors analysiert und mögliche Lösungsansätze aus der Sicht des Rechtsberaters, sowie der Einfluss aktueller Überlegungen anlässlich der Gesetzesfindung des EKEG zur Sprache gebracht.
Die 1999 eingeführte Insolvenzordnung macht zum ersten Mal gerichtlich überwachte Sanierungsverfahren in Deutschland möglich. Sanierung im Sinne der Insolvenzordnung bedeutet den nachhaltigen Erhalt des Unternehmens. Für die Fortführung eines insolventen Unternehmens setzt der Bundesgerichtshof ein schlüssiges Konzept voraus. Schwerpunkt eines Sanierungskonzepts ist die Liquiditätsplanung. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, dem Insolvenzverwalter gemessen an seinen Sorgfaltspflichten rechtssichere und praktische Methoden zur Planung und Beschaffung von Liquidität aufzuzeigen.
In den letzten Jahren war die Anzahl der Insolvenzverfahren zwar generell rückläufig, jedoch gab es mit einigen Großinsolvenzverfahren, wie etwa Alpine-Bau sehr spektakuläre Pleiten, die gezeigt haben, dass es auch im Insolvenzrecht eine Internationalisierung faktisch gibt und es auch rechtliche Regelungen dafür braucht. Der Insolvenzfall „NIKI Luftfahrt GmbH“ unterstreicht die Wichtigkeit dieses Themas. Bisher war […]
Trotz wirtschaftlicher Verflechtung bestehen zwischen Russland und Deutschland weder bilaterale Abkommen in Insolvenzsachen noch nehmen die beiden Länder an multilateralen Abkommen teil, welche Regelungen zum Internationalen Insolvenzrecht enthalten. Für deutsche Gläubiger ist daher im Falle einer Insolvenz ihrer russischen Geschäftspartner die Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten nach russischem Insolvenzrecht entscheidend, wenn es darum geht, eigene Interessen erschöpfend durchzusetzen. Olga Heinrich beleuchtet die Rechtsstellung der Gläubiger in den jeweiligen Insolvenzprozeduren des regulären Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmens in Russland, zeigt Schwächen des Insolvenzrechts auf und entwickelt Verbesserungsvorschläge, um den Interessen der Gläubiger künftig besser gerecht zu werden.
Die Privilegien des Fiskus im Insolvenzverfahren laufen dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung ( par conditio creditorum ) im deutschen Insolvenzrecht zuwider. Das Buch gibt einen Überblick über die sowohl aus der Gesetzgebung als auch aus der Rechtsprechung resultierenden Bevorzugungen des Fiskus. Darauf aufbauend analysiert der Autor anhand eines Beispiels aus der Praxis die Auswirkungen von 55 Abs. 4 InsO und der jüngeren Rechtsprechung des BFH auf die im Insolvenzverfahren verfügbare Liquidität. Die Gegenüberstellung von aus den Privilegierungen resultierenden Mehr- und Mindereinnahmen zeigt auf, dass hieraus nicht zwangsläufig finanzielle Vorteile für den Fiskus erwachsen.
Каждый знак зодиака по-своему распоряжается деньгами.
Welche Zahlungen dürfen noch angewiesen werden, wenn schon klar ist, dass das Unternehmen kurzfristig wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag stellen muss. Dieser Beitrag liefert Antworten.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: gut, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fachbereich Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Unternehmen und Sanierungsmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind eines der wichtigsten Faktoren für die erfolgreiche Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Diese Kosten setzen sich nach 54 InsO aus den Gerichtskosten des Verfahrens sowie den Vergütungen und Auslagen für die Verfahrensbeteiligten zusammen. Um ihren gesetzlichen Aufgaben schon zu Beginn des Insolvenzverfahrens pflichtgemäss zu erfüllen, müssen die im konkreten Verfahren entstehenden Vergütungsansprüche der Beteiligten zutreffend ermittelt werden. Deshalb hat ein vom Gericht bestellter vorläufiger Insolvenzverwalter nach 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO zu prüfen, ob das Schuldnervermögen in einem zu eröffnenden Verfahren die dort entstehenden Kosten decken wird. Auch der Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren muss laufend überprüfen, welche Gerichtskosten und Vergütungsansprüche voraussichtlich entstehen werden und ob diese von der voraussichtlich verfügbaren freien Masse noch gedeckt sind. Wenn vor der Eröffnung festgestellt wird, dass das Schuldnervermögen nicht kostendeckend ist, wird der Insolvenzantrag mangels Masse nach 26 InsO abgewiesen. Jedoch kann dies nach 26 Abs. 1 S. 2 InsO verhindert werden, wenn ein ausreichender Vorschuss zur Verfügung gestellt wird oder die Kosten dem natürlichen mittellosen Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen nach den 4a ¿ 4d InsO gestundet werden.
Streit um Pachtzinsanpassung: Kein Anspruch auf Herausgabe der Flurstücke Die Klägerin und der Beklagte stritten vor dem Amtsgericht Schwerin über den Zeitpunkt der Herausgabe der gepachteten Flurstücke in der Gemarkung B. Die Klägerin ist die alleinige Erbin ihres zwischenzeitlich verstorbenen Ehemanns und Eigentümerin der streitgegenständlichen Flurstücke. Die Parteien schlossen einen…
Berechnen Sie den den pfändbaren Anteil des Gehaltes (Pfändungsfreibetrag)
Boris Becker (55) wurde wegen Insolvenzstraftaten am 29. April zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Jetzt bereitet er sich langsam auf die Freiheit vor.
Das Semesterticket bietet Studierenden viele Vorteile. Welche das sind und was das Studiticket alles kann, liest Du in unserem Blog.
Protege tu privacidad online: La importancia de la Educación Tecnológica
Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 12, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Veranstaltung: Recht der Politik, 51 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage der Insolvenzfähigkeit von politischen Parteien ist weder in Literatur noch in Rechtsprechung bislang Thema gewesen. Diese Arbeit unternimmt den geglückten Versuch schrittweise darzustellen, welche Auswirkungen die Insolvenzfähigkeit auf Parteien hätte und welche Auswirkung die Insolvenzunfähigkeit hätte, z.B. auf Gläubiger der Partei.